Aktuelles

Schenkungen an Ehegatten – Familienheim

Ein Fallbeispiel zu Schenkungen an Ehegatten: Ehemann (M) ist Eigentümer eines Einfamilienhauses, indem er zusammen mit seiner Ehefrau (F) wohnt. Der Ehemann hatte zum Erwerb des Grundbesitzes ein Darlehen über 300.000 € bei einer Bank aufgenommen. F erbt von ihrer Mutter einen größeren Geldbetrag und zahlt daraus an die Bank das Darlehen zurück.

Frage: Handelt es sich um eine steuerpflichtige Schenkung von F an M?

Antwort: Eine Schenkung liegt vor, ist aber steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG), weil mit der Schenkung eine Verpflichtung im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung des Familienheims erfüllt wird.

Ergänzung: Dies gilt auch für Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft und für Familienheime in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des EWR und auch dann, wenn das Haus nach Tilgung des Darlehens verkauft werden sollte.

Eine Schenkung an die Kinder wäre in diesem Fall nicht steuerbegünstigt. Allgemein sind die Steuerfreibeträge bei einem steuerpflichtigen Vorgang zu beachten.

Bei Fragen und Anliegen zur Übertragung von Vermögensgegenständen und deren steuerlichen Folgen beraten wir Sie gerne.

RA Andreas Schnitzler, Fachanwalt für Steuerrecht

 

Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 06.04.2017 (AZ: 3 C 24/15) – Trunkenheitsfahrt

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch Urteil vom 06.04.2017 (AZ: 3 C 24/15) eine praxisrelevante Entscheidung getroffen:

Nach einer Trunkenheitsfahrt wird in einem Strafverfahren in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen. Bei mehr als 1,6 Promille müssen die Betroffenen ausnahmslos eine erfolgreiche MPU (medizinisch psychologische Untersuchung) vorlegen, um die Fahrerlaubnis wieder zu erhalten.

Wie ist es aber bei Werten unter 1,6 Promille? In Baden-Württemberg wurde in den letzten Jahren auch bei Werten unter 1,6 Promille die Vorlage einer MPU verlangt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nunmehr entschieden, dass nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt von weniger als 1,6 Promille die Behörde ihre Neuerteilung nicht allein wegen dieser Trunkenheitsfahrt von der Beibringung einer MPU abhängig machen darf. Die Vorlage einer MPU darf bei Promillewerten unter 1,6 somit nur verlangt werden, wenn zusätzliche Tatsachen die Annahme von künftigem Alkoholmissbrauch begründen.

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Freiburg unterstütze ich Sie gerne in Fragen des Fahrerlaubnisentzugs,

RA Dr. Gernot Müller-Dalhoff, Fachanwalt für Verkehrsrecht

RA Müller-Benz, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Unserem Selbstverständnis zur regelmäßigen Fortbildung, Spezialisierung und dem Erwerb von Fachanwaltschaften entsprechend freuen wir uns einen weiteren Nachweis hierfür bekannt geben zu dürfen. Unser geschätzter Kollege, Rechtsanwalt Thomas Müller-Benz, hat seine besonderen theoretischen Kenntnisse und vertiefte praktische Erfahrung nachgewiesen und ist ab sofort berechtigt, den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen.

Neue Flexi Rente zum 01.01.2017 bzw. 01.07.2017

Der Gesetzgeber hat den Übergang zwischen Arbeitsleben und Rentenbezug in entscheidenden Teilbereichen neu geregelt. Der Wechsel lässt sich individueller und finanziell interessanter gestalten als bisher. Kernpunkte sind:

  • Arbeitet der Rentner über das Rentenalter hinaus, kann er künftig freiwillig weiter Rentenbeiträge bezahlen und – anders als bisher – dadurch seinen Rentenanspruch erhöhen. Zusätzlich bekommt er daneben den Arbeitgeberanteil – anders als bisher – seinem Rentenkonto gutgeschrieben.
  • Bei einer Teilrente fallen die bisherigen, starren Hinzuverdienstgrenzen weg. Ab einem Betrag von jährlich 6.300,00 € Hinzuverdienst werden 40% des überschießenden Betrages auf die Vollrente angerechnet.
  • Wer eine Frühverrentung plant kann bereits ab dem 50 Lebensjahr (bisher 55) durch freiwillige Beitragsleistungen spätere Abzüge kompensieren. Dies ist nunmehr auch durch Sonderzahlungen (z.B. 2 x 2.000,00 €) möglich, die voll steuerlich absetzbar sind.

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Freiburg berate ich Sie gerne bei Fragen der Einschätzung und Umsetzung.

RA Thomas Müller-Benz, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Zum Selbstbestimmungsrecht des Patienten BGH Urteil vom 19.07.2016 – VI ZR 75/15 = ZMGR 2016 Seite 365 –

Erklärt ein Patient in Ausübung seines Selbstbestimmungsrechts, er wolle sich nur von einem bestimmten Arzt operieren lassen, darf ein anderer Arzt den Eingriff nicht vornehmen. Ist ein Eingriff durch einen bestimmten Arzt, regelmäßig dem Chefarzt, vereinbart, oder konkret zugesagt, muss der Patient rechtzeitig aufgeklärt werden, wenn ein anderer Arzt an seine Stelle treten soll. Fehlt die wirksame Einwilligung in die Vornahme des Eingriffs, ist der in der ärztlichen Heilbehandlung liegende Eingriff in die körperliche Integrität rechtswidrig.

Der Bundesgerichtshof stärkt erneut das Selbstbestimmungsrecht des Patienten. Wenn der Patient mit dem Chefarzt die Operation vereinbart hat, darf der Patient nicht von einem anderen Arzt (Oberarzt) operiert werden. In diesem Fall ist der Heileingriff rechtswidrig. Sollten sich in diesem Fall etwa operationstypische Risiken bei dem Eingriff verwirklichen, haftet der Krankenhausträger dem Patienten auf Schadensersatz. Der operierende Arzt bzw. der Krankenhauträger können sich nicht darauf berufen, dass sich die operationstypischen Risiken auch dann verwirklicht hätten, wenn der (vereinbarte) Chefarzt operiert hätte (kein Einwand eines rechtmäßigen Alternativerhaltens).

– Dr. Burkhardt –
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht