Aktuelles

Keine Verbindlichkeit unbilliger Weisungen, BAG Beschluss vom 14.9.2017, 5 AS 7/17

Nach der bisherigen Rechtsprechung des 5. Senats des BAG war ein Arbeitnehmer aufgrund des Direktionsrechts des Arbeitgebers aus § 106 GewO verpflichtet, auch einer an sich unbilligen Weisung zunächst Folge zu leisten. Tat er dies nicht, drohten Abmahnung und Kündigung. Er konnte lediglich die Unbilligkeit der Weisung gerichtlich feststellen lassen.

Auf die Anfrage des 10. Senats des BAG beim 5. Senat hat dieser nun mitgeteilt, dass er an der bisherigen Rechtsauffassung nicht mehr festhält. Demnach besteht zwischen den Senaten nunmehr Einigkeit, dass ein Arbeitnehmer einer unbilligen Weisung nicht (mehr) folgen muss. In dem Fall, der dem 10. Senat zur Entscheidung vorlag, wurde ein Arbeitnehmer, der ein vorangegangenes Kündigungsschutzverfahren gegen seinen Arbeitgeber gewonnen hatte im Anschluss von Düsseldorf nach Berlin versetzt. Dem war der Arbeitnehmer nicht gefolgt. Gegen die dann ausgesprochenen Abmahnungen und Kündigungen des Arbeitgebers hat sich der Arbeitnehmer zur Wehr gesetzt. Hierüber hatte der 10. Senat nunmehr zu entscheiden. Nach der geänderten Rechtsprechung des BAG sind die Abmahnungen und die ausgesprochene Kündigung unwirksam, da der Arbeitnehmer zu Recht der unbilligen Versetzung nicht gefolgt war, vgl. BAG, Beschluss vom 14.9.2017, 5 AS 7/17.
 

Rechtsanwalt Thomas Müller-BenzFachanwalt für Arbeitsrecht in Freiburg

Die Hecke in Nachbars Garten

Eine Hecke an der Grenze in einer Ortschaft darf in Baden-Württemberg 1,80 m hoch sein. Sie muss 0,5m von der Grenze entfernt stehen. Gemessen wird der Abstand zur Grenze an der Mittelachse des Stammes am Boden. Ist die Hecke weiter entfernt, darf Sie entsprechend höher sein.

Probleme können sich ergeben, wenn die benachbarten Grundstücke unterschiedlich hoch sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte über die Höhe einer Hecke auf einem Grundstück in Hanglage zu entscheiden. Zwischen den Grundstücken befand sich eine Geländestufe von 1,0m. Die Hecke wuchs auf dem tiefer liegenden Grundstück der Nachbarn. Die Eigentümer des oberen Grundstücks verklagten die Nachbarn auf Verkürzung. Sie wollten die Höhe ab Bodenaustritt gemessen haben, also auf dem Nachbargrundstück.

Sie scheiterten jedoch mit ihrer Klage: Die Höhe ist ab dem höchstliegenden Geländeniveau der Kläger zumessen. Die Hecke darf somit 1,50m höher sein und wird erst ab dem obere Niveau des Geländesprungs gemessen (BGH V ZR 230/16 Urteil vom 02.06.2017).

 

Rechtsanwältin Claudia Bronner, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Freiburg

 

Fehlsichtigkeit stellt Krankheit dar – BGH, Urteil vom 29.03.2017 (IV ZR 533/15)

Ist zwischen einem privaten Krankenversicherer und dessen Versicherungsnehmer der Versicherungsfall als die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen definiert, ist eine Fehlsichtigkeit von – 3 und – 2,75 Dioptrien eine Krankheit in diesem Sinne.Dies hat der BHG in seinem Urteil vom 29.03.2017 festgestellt.

Zugrunde lag eine Streitigkeit über die Erstattungspflicht einer Lasik-OP zur Korrektur der Fehlsichtigkeit. Der BGH stellte klar, dass die vorgenannte Formulierung im Versicherungsvertrag für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer so zu verstehen sei, dass eine Krankheit auch dann vorliegt, wenn ein beschwerdefreies Lesen und eine gefahrenfreie Teilnahme am Straßenverkehr nicht möglich ist. Dass 30 – 40 % der Menschen gleichen Alters dieselben Beschwerden haben, stehe dem nicht entgegen.

Das Berufungsgericht, an das der BGH den Rechtsstreit zurückgewiesen hat, muss nun prüfen, ob die Lasik-OP medizinisch notwendig war. Dies dürfe jedoch, wie der BGH ebenfalls festhielt, nicht allein deshalb verneint werden, weil statt dessen eine Brille oder Kontaktlinsen getragen werden könnten. Haben Sie Fragen zu diesem Thema?  Sprechen Sie uns gerne an.

Schenkungen an Ehegatten – Familienheim

Ein Fallbeispiel zu Schenkungen an Ehegatten: Ehemann (M) ist Eigentümer eines Einfamilienhauses, indem er zusammen mit seiner Ehefrau (F) wohnt. Der Ehemann hatte zum Erwerb des Grundbesitzes ein Darlehen über 300.000 € bei einer Bank aufgenommen. F erbt von ihrer Mutter einen größeren Geldbetrag und zahlt daraus an die Bank das Darlehen zurück.

Frage: Handelt es sich um eine steuerpflichtige Schenkung von F an M?

Antwort: Eine Schenkung liegt vor, ist aber steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG), weil mit der Schenkung eine Verpflichtung im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung des Familienheims erfüllt wird.

Ergänzung: Dies gilt auch für Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft und für Familienheime in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des EWR und auch dann, wenn das Haus nach Tilgung des Darlehens verkauft werden sollte.

Eine Schenkung an die Kinder wäre in diesem Fall nicht steuerbegünstigt. Allgemein sind die Steuerfreibeträge bei einem steuerpflichtigen Vorgang zu beachten.

Bei Fragen und Anliegen zur Übertragung von Vermögensgegenständen und deren steuerlichen Folgen beraten wir Sie gerne.

RA Andreas Schnitzler, Fachanwalt für Steuerrecht

 

Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 06.04.2017 (AZ: 3 C 24/15) – Trunkenheitsfahrt

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch Urteil vom 06.04.2017 (AZ: 3 C 24/15) eine praxisrelevante Entscheidung getroffen:

Nach einer Trunkenheitsfahrt wird in einem Strafverfahren in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen. Bei mehr als 1,6 Promille müssen die Betroffenen ausnahmslos eine erfolgreiche MPU (medizinisch psychologische Untersuchung) vorlegen, um die Fahrerlaubnis wieder zu erhalten.

Wie ist es aber bei Werten unter 1,6 Promille? In Baden-Württemberg wurde in den letzten Jahren auch bei Werten unter 1,6 Promille die Vorlage einer MPU verlangt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nunmehr entschieden, dass nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt von weniger als 1,6 Promille die Behörde ihre Neuerteilung nicht allein wegen dieser Trunkenheitsfahrt von der Beibringung einer MPU abhängig machen darf. Die Vorlage einer MPU darf bei Promillewerten unter 1,6 somit nur verlangt werden, wenn zusätzliche Tatsachen die Annahme von künftigem Alkoholmissbrauch begründen.

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Freiburg unterstütze ich Sie gerne in Fragen des Fahrerlaubnisentzugs,

RA Dr. Gernot Müller-Dalhoff, Fachanwalt für Verkehrsrecht