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FALLER & ABRAHAM - Rechtsanwälte in Freiburg

 

Die Rechtsanwaltskanzlei FALLER & ABRAHAM hat eine inzwischen über sechzigjährige Geschichte in der Stadt Freiburg. Dr. Gert Faller und Robert Abraham gründeten 1957 die Sozietät. 1968 nahmen die Gründer Dr. Werner Barth auf, im Jahr 1974 dann Dr. Andreas Evers. Die weiteren Partner folgten in Abständen nach und gewährleisten bis heute die kontinuierliche Fortentwicklung der Sozietät. Einige Mandantsverhältnisse bestehen seit Beginn der Kanzlei. Das jahrelange Vertrauen unserer Mandanten ist für uns eine Bestätigung, gleichzeitig aber auch Verpflichtung und Herausforderung für die Zukunft. Als Fachanwälte und Rechtsanwälte in Freiburg beraten und vertreten wir Sie professionell. Vertrauen ist die Grundlage unserer Anwaltstätigkeit!

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