Fortbildungen

Zur Erhaltung und Entwicklung der zur Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse ist Fortbildung unerlässlich. Die Anwälte haben im vergangenem Jahr die folgenden Fortbildungsveranstaltungen besucht:

Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Änderung von Arbeitsverträgen

Personenbedingte Kündigung – Erkrankung des Arbeitnehmers

Schwarzgeld in der Familie

Das Behindertentestament und hier vor allem die Bezüge zum Sozialrecht