Fortbildungen

Zur Erhaltung und Entwicklung der zur Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse ist Fortbildung unerlässlich. Die Anwälte haben im vergangenem Jahr die folgenden Fortbildungsveranstaltungen besucht:

Gesellschaftervereinbarungen

Neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Obergerichte in Erbsachen

Karussellgeschäfte im Visier der Europäischen Staatsanwaltschaft

Schenkungssteuerliche Implikationen im Verhältnis von Gesellschaften und ihren Gesellschaftern

Anwaltliche Vertretung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten