Aktuelles
24. Juli 2017
Fehlsichtigkeit stellt Krankheit dar – BGH, Urteil vom 29.03.2017 (IV ZR 533/15)
Ist zwischen einem privaten Krankenversicherer und dessen Versicherungsnehmer der Versicherungsfall als die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen definiert, ist eine Fehlsichtigkeit von – 3 und – 2,75 Dioptrien eine Krankheit in diesem Sinne.Dies hat der BHG in seinem Urteil vom 29.03.2017 festgestellt.
Zugrunde lag eine Streitigkeit über die Erstattungspflicht einer Lasik-OP zur Korrektur der Fehlsichtigkeit. Der BGH stellte klar, dass die vorgenannte Formulierung im Versicherungsvertrag für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer so zu verstehen sei, dass eine Krankheit auch dann vorliegt, wenn ein beschwerdefreies Lesen und eine gefahrenfreie Teilnahme am Straßenverkehr nicht möglich ist. Dass 30 – 40 % der Menschen gleichen Alters dieselben Beschwerden haben, stehe dem nicht entgegen.
Das Berufungsgericht, an das der BGH den Rechtsstreit zurückgewiesen hat, muss nun prüfen, ob die Lasik-OP medizinisch notwendig war. Dies dürfe jedoch, wie der BGH ebenfalls festhielt, nicht allein deshalb verneint werden, weil statt dessen eine Brille oder Kontaktlinsen getragen werden könnten. Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Sprechen Sie uns gerne an.
10. Mai 2017
Schenkungen an Ehegatten – Familienheim
Ein Fallbeispiel zu Schenkungen an Ehegatten: Ehemann (M) ist Eigentümer eines Einfamilienhauses, indem er zusammen mit seiner Ehefrau (F) wohnt. Der Ehemann hatte zum Erwerb des Grundbesitzes ein Darlehen über 300.000 € bei einer Bank aufgenommen. F erbt von ihrer Mutter einen größeren Geldbetrag und zahlt daraus an die Bank das Darlehen zurück.
Frage: Handelt es sich um eine steuerpflichtige Schenkung von F an M?
Antwort: Eine Schenkung liegt vor, ist aber steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG), weil mit der Schenkung eine Verpflichtung im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung des Familienheims erfüllt wird.
Ergänzung: Dies gilt auch für Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft und für Familienheime in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des EWR und auch dann, wenn das Haus nach Tilgung des Darlehens verkauft werden sollte.
Eine Schenkung an die Kinder wäre in diesem Fall nicht steuerbegünstigt. Allgemein sind die Steuerfreibeträge bei einem steuerpflichtigen Vorgang zu beachten.
Bei Fragen und Anliegen zur Übertragung von Vermögensgegenständen und deren steuerlichen Folgen beraten wir Sie gerne.
RA Andreas Schnitzler, Fachanwalt für Steuerrecht
19. April 2017
Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 06.04.2017 (AZ: 3 C 24/15) – Trunkenheitsfahrt
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch Urteil vom 06.04.2017 (AZ: 3 C 24/15) eine praxisrelevante Entscheidung getroffen:
Nach einer Trunkenheitsfahrt wird in einem Strafverfahren in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen. Bei mehr als 1,6 Promille müssen die Betroffenen ausnahmslos eine erfolgreiche MPU (medizinisch psychologische Untersuchung) vorlegen, um die Fahrerlaubnis wieder zu erhalten.
Wie ist es aber bei Werten unter 1,6 Promille? In Baden-Württemberg wurde in den letzten Jahren auch bei Werten unter 1,6 Promille die Vorlage einer MPU verlangt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat nunmehr entschieden, dass nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt von weniger als 1,6 Promille die Behörde ihre Neuerteilung nicht allein wegen dieser Trunkenheitsfahrt von der Beibringung einer MPU abhängig machen darf. Die Vorlage einer MPU darf bei Promillewerten unter 1,6 somit nur verlangt werden, wenn zusätzliche Tatsachen die Annahme von künftigem Alkoholmissbrauch begründen.
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Freiburg unterstütze ich Sie gerne in Fragen des Fahrerlaubnisentzugs,
22. Februar 2017
RA Müller-Benz, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Unserem Selbstverständnis zur regelmäßigen Fortbildung, Spezialisierung und dem Erwerb von Fachanwaltschaften entsprechend freuen wir uns einen weiteren Nachweis hierfür bekannt geben zu dürfen. Unser geschätzter Kollege, Rechtsanwalt Thomas Müller-Benz, hat seine besonderen theoretischen Kenntnisse und vertiefte praktische Erfahrung nachgewiesen und ist ab sofort berechtigt, den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen.
21. Februar 2017
Neue Flexi Rente zum 01.01.2017 bzw. 01.07.2017
Der Gesetzgeber hat den Übergang zwischen Arbeitsleben und Rentenbezug in entscheidenden Teilbereichen neu geregelt. Der Wechsel lässt sich individueller und finanziell interessanter gestalten als bisher. Kernpunkte sind:
- Arbeitet der Rentner über das Rentenalter hinaus, kann er künftig freiwillig weiter Rentenbeiträge bezahlen und – anders als bisher – dadurch seinen Rentenanspruch erhöhen. Zusätzlich bekommt er daneben den Arbeitgeberanteil – anders als bisher – seinem Rentenkonto gutgeschrieben.
- Bei einer Teilrente fallen die bisherigen, starren Hinzuverdienstgrenzen weg. Ab einem Betrag von jährlich 6.300,00 € Hinzuverdienst werden 40% des überschießenden Betrages auf die Vollrente angerechnet.
- Wer eine Frühverrentung plant kann bereits ab dem 50 Lebensjahr (bisher 55) durch freiwillige Beitragsleistungen spätere Abzüge kompensieren. Dies ist nunmehr auch durch Sonderzahlungen (z.B. 2 x 2.000,00 €) möglich, die voll steuerlich absetzbar sind.
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Freiburg berate ich Sie gerne bei Fragen der Einschätzung und Umsetzung.