21. Februar 2017

Neue Flexi Rente zum 01.01.2017 bzw. 01.07.2017

Der Gesetzgeber hat den Übergang zwischen Arbeitsleben und Rentenbezug in entscheidenden Teilbereichen neu geregelt. Der Wechsel lässt sich individueller und finanziell interessanter gestalten als bisher. Kernpunkte sind:

  • Arbeitet der Rentner über das Rentenalter hinaus, kann er künftig freiwillig weiter Rentenbeiträge bezahlen und – anders als bisher – dadurch seinen Rentenanspruch erhöhen. Zusätzlich bekommt er daneben den Arbeitgeberanteil – anders als bisher – seinem Rentenkonto gutgeschrieben.
  • Bei einer Teilrente fallen die bisherigen, starren Hinzuverdienstgrenzen weg. Ab einem Betrag von jährlich 6.300,00 € Hinzuverdienst werden 40% des überschießenden Betrages auf die Vollrente angerechnet.
  • Wer eine Frühverrentung plant kann bereits ab dem 50 Lebensjahr (bisher 55) durch freiwillige Beitragsleistungen spätere Abzüge kompensieren. Dies ist nunmehr auch durch Sonderzahlungen (z.B. 2 x 2.000,00 €) möglich, die voll steuerlich absetzbar sind.

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Freiburg berate ich Sie gerne bei Fragen der Einschätzung und Umsetzung.

RA Thomas Müller-Benz, Fachanwalt für Arbeitsrecht