Anwalt für Arbeitsrecht in Freiburg

Rechtsanwalt Müller-Benz: Fachanwalt für Arbeitsrecht in Freiburg - Rechtsberatung bei Kündigung und Abfindung

RA Thomas Müller-Benz: Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Freiburg
Sekretariat: Dona Stuhler

Kündigung oder Aufhebungsvertrag erhalten? Soforthilfe vom Fachanwalt in Freiburg

Nach Erhalt einer Kündigung verbleiben Ihnen exakt drei Wochen, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen, andernfalls wird diese unwiderruflich rechtskräftig.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, erfordert die Situation ein besonnenes und zügiges Handeln. Das deutsche Arbeitsrecht gewährt Ihnen eine strikte Frist von drei Wochen ab Zugang des Schreibens. Innerhalb dieses Zeitraums muss eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

Nach Ablauf dieser Frist ist die Kündigung in aller Regel wirksam. Dies gilt unabhängig davon, ob sie ursprünglich rechtmäßig oder fehlerhaft war. Rechtsanwalt Thomas Müller-Benz steht Ihnen in dieser Ausnahmesituation diskret und kompetent zur Seite.

Wir prüfen Ihr Dokument umgehend auf formelle und inhaltliche Fehler. Anschließend setzen wir Ihre Interessen konsequent durch, um Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder eine angemessene Abfindung auszuhandeln.

Welche Vorteile bietet Ihnen unsere arbeitsrechtliche Vertretung?

Wir bieten Ihnen eine sofortige Ersteinschätzung, entlasten Sie vollständig in der juristischen Kommunikation und verhandeln lösungsorientiert das bestmögliche wirtschaftliche Ergebnis.

  1. Ersteinschätzung: Wir klären zeitnah, ob ein rechtliches Vorgehen sinnvoll ist und welche konkreten Erfolgsaussichten für Sie bestehen.
  2. Optimierte Abfindung: Wir nutzen strategische Hebel, um in Verhandlungen ein exzellentes finanzielles Ergebnis für Sie zu erzielen.
  3. Vollständige Entlastung: Wir übernehmen die gesamte und oftmals belastende Korrespondenz mit Ihrem Arbeitgeber sowie dem Arbeitsgericht.
  4. Transparente Kosten: Wir stellen die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung oder erläutern Ihnen das Kostenrisiko vorab im Detail.

Wie können Sie im rechtlichen Notfall schnell reagieren?

Kontaktieren Sie uns bei einer Kündigung umgehend telefonisch oder online, da der Lauf der dreiwöchigen Klagefrist keinen Aufschub duldet.

Zögern Sie nicht, wenn die Frist bereits läuft. Ein kurzes Gespräch genügt oftmals, um die wesentlichen juristischen Weichen korrekt zu stellen. Sie müssen für diesen ersten Schritt keine Aktenordner vorbereiten.

Verlieren Sie keine wertvolle Zeit – sichern Sie jetzt Ihre rechtlichen Optionen:

Eine Kündigung stellt für jeden Arbeitnehmer einen gravierenden Einschnitt dar. Sie ist zumeist mit existenziellen Sorgen verbunden, weshalb ein strategisches Vorgehen unerlässlich ist. Wir prüfen jeden Aspekt einer ordentlichen oder fristlosen Kündigung mit höchster Präzision.

Bei einer anwaltlichen Überprüfung erweisen sich arbeitgeberseitige Kündigungen sehr häufig als fehlerhaft. Dies eröffnet in der Folge wertvolle Verhandlungsspielräume.

Wie reichen Sie erfolgreich eine Kündigungsschutzklage ein?

Die Kündigungsschutzklage muss zwingend binnen drei Wochen nach Zugang beim Arbeitsgericht eingehen, andernfalls wird die Entlassung rechtswirksam.

Das effektivste Instrument zur Wahrung Ihrer Rechte ist die Kündigungsschutzklage. Wir übernehmen für Sie die akribische Fristenkontrolle und die gesamte gerichtliche Vertretung. So stellen wir sicher, dass Sie rechtlich auf der sicheren Seite stehen.

Häufig versuchen Arbeitgeber, gerichtliche Konflikte zu vermeiden und legen stattdessen einen Aufhebungsvertrag vor. Unterschreiben Sie ein solches Dokument niemals voreilig. Ohne fachanwaltliche Prüfung riskieren Sie eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld oder eine zu geringe Abfindung.

Liegt bereits eine Kündigung vor, kann ein Abwicklungsvertrag eine elegante Lösung darstellen. Hierin regeln wir die Konditionen Ihres Ausscheidens rechtssicher. Herr Rechtsanwalt Müller-Benz verhandelt auf Augenhöhe und schützt Sie vor versteckten Fallstricken.

Warum sollten Sie auf unsere Expertise vertrauen?

Unsere Kanzlei wird von Mandanten empfohlen und von unabhängigen Portalen als Experte für Arbeitsrecht in Freiburg ausgezeichnet.

Wir vertrauen auf die Empfehlungen unserer Mandanten. Zudem belegen Auszeichnungen durch Portale wie APRAXA und die DAV-Anwaltsauskunft unsere fachliche Qualifikation. Herr Rechtsanwalt Müller-Benz ist dort explizit als Experte für Arbeitsrecht in Freiburg ausgewiesen.

Wer vertritt Ihre Interessen als Fachanwalt in Freiburg?

Rechtsanwalt Thomas Müller-Benz verfügt über langjährige Erfahrung und vertritt Ihre Interessen diskret, entschlossen und zielgerichtet.

Herr Rechtsanwalt Thomas Müller-Benz ist bei Faller & Abraham bestens mit den Auswirkungen einer Kündigung vertraut. Er verfügt über eine weitreichende Erfahrung als Fachanwalt für Arbeitsrecht. Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Notlagen vertritt er absolut diskret und entschlossen.

Lassen Sie sich in dieser schwierigen Phase von unserer juristischen Expertise leiten. Wir setzen uns kompromisslos für Ihr bestmögliches wirtschaftliches Ergebnis ein.

Kündigung erhalten? Diese 5 Schritte müssen Sie in Freiburg und Südbaden sofort beachten

Wenn Sie ein Kündigungsschreiben erhalten haben, sollten Sie umgehend die folgenden prozessualen und strategischen Schritte einleiten, um Nachteile zu vermeiden.

  1. Schriftform prüfen (Vorsicht bei WhatsApp & Co.): Eine Kündigung ist laut Gesetz nur wirksam, wenn sie Ihnen im Original auf Papier und handschriftlich unterschrieben vorliegt. Kündigungen per WhatsApp, E-Mail oder rein mündlich sind formunwirksam. Wichtig: Lehnen Sie sich dennoch nicht zurück! Auch eine formunwirksame Kündigung erfordert sofortiges anwaltliches Handeln, um Ihren Lohnanspruch abzusichern und Fristen nicht zu versäumen.
  2. Nicht sofort unterschreiben: Lassen Sie sich bei der Übergabe der Kündigung nicht unter Druck setzen. Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag und keine Verzichtserklärung voreilig, ohne diese vorab durch einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen.
  3. Klagefrist von drei Wochen notieren: Ab dem Tag, an dem Ihnen die Kündigung zugegangen ist, läuft eine unnachgiebige Drei-Wochen-Frist. Innerhalb dieses Zeitfensters muss die Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht (für Südbaden z.B. in Freiburg oder bei den Kammern in Offenburg und Villingen-Schwenningen) erhoben werden.
  4. Zuständige Agentur für Arbeit informieren: Melden Sie sich spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Kündigung arbeitsuchend. Sind Sie in Freiburg gemeldet, ist dies die Dienststelle in der Lehener Straße. Über die offizielle Dienststellensuche der Arbeitsagentur finden Mandanten aus dem Umland ihre örtliche Behörde unkompliziert . 
  5. Unterlagen für die Anwaltskanzlei sammeln: Bereiten Sie das juristische Erstgespräch optimal vor. Legen Sie hierzu das Kündigungsschreiben inklusive Briefumschlag (wegen des Poststempels), Ihren Arbeitsvertrag, die letzten drei Gehaltsabrechnungen sowie gegebenenfalls vorausgegangene Abmahnungen bereit.

Welche Fragen stellen Mandanten zu Kündigung und Aufhebungsvertrag?

Die nachfolgenden Antworten bieten Ihnen eine erste juristische Orientierung zu den zentralen Themen Fristen, Abfindungsanspruch und Prozesskosten.

Wie lange habe ich nach einer Kündigung Zeit zu handeln?

Nach Erhalt einer schriftlichen Kündigung verbleiben Ihnen exakt drei Wochen. Innerhalb dieser Frist muss eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Verpassen Sie diese Frist, wird die Kündigung zumeist rechtswirksam.

Habe ich bei einer Kündigung automatisch Anspruch auf eine Abfindung?

Es gibt im deutschen Arbeitsrecht keinen generellen Anspruch auf eine Abfindung bei einer Kündigung. In der Praxis wird eine solche Zahlung jedoch sehr häufig ausgehandelt. Dies geschieht vor allem dann, wenn die Wirksamkeit der Kündigung fraglich ist.

Wie berechnet sich die Höhe einer Abfindung?

Die Höhe der Abfindung ist grundsätzlich frei verhandelbar. Vor Arbeitsgerichten hat sich eine Regelabfindung von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr etabliert. Ein erfahrener Fachanwalt kann jedoch oft deutlich höhere Summen für Sie erstreiten.

Mein Arbeitgeber bietet mir einen Aufhebungsvertrag an. Sollte ich unterschreiben?

Unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag niemals sofort oder unter zeitlichem Druck. Mit Ihrer Unterschrift stimmen Sie der Beendigung des Arbeitsverhältnisses freiwillig zu. Dies führt bei der Agentur für Arbeit meist zu einer Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen.

Was ist der Unterschied zwischen Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen. Ein Abwicklungsvertrag wird hingegen erst geschlossen, nachdem der Arbeitgeber einseitig gekündigt hat. Letzterer regelt lediglich die Folgen der Beendigung und reduziert das Sperrzeitrisiko.

Wer trägt die Anwaltskosten bei einem Streit um die Kündigung?

Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die anfallenden Anwaltskosten und Gerichtskosten. Ohne Versicherung trägt in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht jede Partei ihre eigenen Kosten selbst. Dies gilt unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.