Aktuelles

Kindesunterhalt: Unterhaltsvorschuss zum 01.07.2017 neu geregelt

Wenn der Unterhaltspflichtige für sein beim anderen Elternteil lebendes Kind ( oder Kinder) unregelmäßig, gar nicht oder nicht ausreichend Kindesunterhalt zahlt, kann der betreuende Elternteil Unterhaltsvorschuss beantragen bei der für ihn zuständigen Unterhaltsvorschusskasse. Der Staat tritt dann in Vorleistung und zahlt den Kindesunterhalt direkt an den betreuenden Elternteil. Bis zum 1.7.2017 konnte Unterhaltsvorschuss allerdings nur für maximal 72 Monate gewährt werden und nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes.
Seit dem 1.7.2017 wird Unterhaltsvorschuss für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres nicht mehr nur für maximal 72 Monate gezahlt. Diese Aufhebung der Begrenzung ist zu begrüßen. Aber es gibt auch eine weitere Neuerung: Nunmehr kann auch für Kinder zwischen 12 und 18 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen staatlicher Unterhaltsvorschuss bekommen werden.

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Rechtsanwalt Dr. Patrick Schuler, Fachanwalt für Familienrecht

Behandlungsfehler bei Behandlungsablehnung?

In einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatten Ärzte eine Fraktur des linken Schien- und Wadenbeins eines 10-jährigen Jungen zu versorgen. Es standen zwei Behandlungsalternativen zur Wahl: Die geschlossene Reposition mit Anlage eines Oberschenkelgipsverband und die offene Operation zur Bruchversorgung. Die Mutter des jungen Patienten lehnte eine Operation ab, weshalb es zur geschlossenen Reposition des Bruches kam. Diese war nicht erfolgreich, die Frakturteile haben sich verschoben.

Weil sich die Mutter gegen eine vom Chefarzt empfohlene offene Bruchversorgung ausgesprochen hat, stellte sich die Frage, ob in der durchgeführten geschlossenen Reposition – die der Assistenzarzt als ausreichend angesehen hatte – überhaupt einen Behandlungsfehler liegen könne.

Nunmehr hat der Bundesgerichtshof erneut entschieden, dass im Falle einer Weigerung des Patienten eine gebotene ärztliche Behandlung durchzuführen, nur dann ein Behandlungsfehler ausgeschlossen werden kann, wenn dem Patienten klar und widerspruchsfrei von Seiten des Arztes mitgeteilt wird, welche gesundheitlichen Folgen eintreten können, wenn der Patient die Behandlung verweigert oder abbricht. Im vorliegenden Fall haben sich die Empfehlungen des Assistenzarztes (geschlossene Reposition) und des Chefarztes (offene Frakturversorgung) widersprochen. In dieser widersprüchlichen Wertung des medizinischen Sachverhalts durch die behandelnden Ärzte hat die Behandlungsablehnung der Mutter (sie hat die Operation auf Empfehlung des Chefarztes abgelehnt) nicht zur Folge, dass Arzthaftungsansprüche nicht bestehen (BGH Beschluss vom 15.05.2018 – VI ZR 287/17).

– Dr. Burkhardt –
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Medizinrecht

Vorzeitige Kündigung des gewerblichen Mietverhältnisses

Gibt es Möglichkeiten, ein gewerbliches Mietverhältnis, das nach dem Vertrag noch mehrere Jahre laufen würde, vorzeitig zu kündigen?

Der BGH hat dies in seinem Urteil vom 11.04.2018 – XII ZR 43/17 erleichtert und erneut entschieden, dass alle wesentlichen Vertragsänderungen schriftlich vereinbart werden müssen. Geschieht dies nicht, ändert sich das zeitlich bestimmte Mietverhältnis in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit und kann mit der gesetzlichen Kündigungsfrist (vorzeitig) gekündigt werden.

Im Urteilsfalle hatten die Parteien vereinbart, dass sich die Miete aufgrund einer Indexklausel erhöhen sollte. Die Vereinbarung wurde aber nicht schriftlich getroffen. Der Mieter hatte die erhöhte Miete auf die schriftliche Aufforderung des Vermieters einfach bezahlt. Dies reichte für eine schriftliche Vertragsänderung nicht aus.

Auch die in vielen Mietverträgen gebräuchliche Schriftformheilungsklausel akzeptierte der BGH nicht. Dies war bereits zuvor (BGH-Urteil vom 27. September 2017 – XII ZR 114/16 -) entschieden worden; danach sind Schriftformheilungsklauseln stets unwirksam.

RA Andreas Schnitzler, Fachanwalt für Steuerrecht in Freiburg

Bei Verkehrsunfällen: Videoaufzeichnungen sind ab sofort als Beweismittel im Gerichtsverfahren zulässig

Auch in Deutschland werden die Minikameras (sog. dashcams) immer beliebter. Die Kameras werden an der Windschutzscheibe oder am Armaturenbrett befestigt.

Der BGH hat jetzt in einem Urteil vom 15.05.2018 (AZ: VI ZR 233/17) entschieden, dass die Aufzeichnungen der Minikameras zwar datenschutzrechtlich unzulässig seien, dass die Aufzeichnungen dennoch als Beweismittel im Gerichtsverfahren verwertbar sind. Mit Hilfe der Videoaufzeichnungen kann ein Unfallbeteiligter somit seine Unschuld beweisen. Der BGH hat klargestellt, dass bei einem unklaren Unfallhergang eine Güterabwägung nach den Umständen des Einzelfalls zu erfolgen habe. Die Aufklärung des Unfallhergangs sei in diesen Fällen vorrangig gegenüber den Vorschriften des Datenschutzrechts. Es ist somit davon auszugehen, dass zukünftig in vielen streitigen Gerichtsverfahren die Aufzeichnungen der Minikameras Anwendung finden werden.

 

Rechtsanwalt Dr. Gernot Müller-Dalhoff, Fachanwalt für Verkehrsrecht

Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung nur in Ausnahmefällen

Nicht selten gelangen in Betriebsvereinbarungen Regelungstatbestände, die häufig in Tarifverträgen zu finden sind. Das BAG hatte sich nun erneut mit einem Fall zu befassen, bei dem die Parteien der Betriebsvereinbarung die Entgelthöhe zum Gegenstand ihrer Regelung erkoren hatten. Solche Regelungen sind wegen des Vorrangs der tarifvertraglichen Regelung (typischerweise Tarifentgelt) nach § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG unwirksam.

Das BAG hat nun in einem Urteil (Urteil vom 23.1.2018, 1 AZR 65/17) bestätigt, dass die Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung in eine Gesamtzusage nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt. Es müsse sich abseits von der Betriebsvereinbarung aus den Umständen entnehmen lassen, dass der Arbeitgeber sich unabhängig von der Betriebsvereinbarung rechtlich binden wollte, was das BAG für den konkreten Fall verneinte. Die Arbeitnehmer konnten sich daher weder auf die Betriebsvereinbarung, noch auf eine Gesamtzusage berufen.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Freiburg stehe ich ihnen gerne beratend zur Seite.

Müller-Benz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht