Aktuelles

Relevante Wohnfläche bei Mieterhöhung

Oft ist in Wohnraummietverträgen die Größe der Wohnung in Quadratmetern eingetragen. Es handelt sich dabei dann um eine Beschaffenheitsvereinbarung. Wenn die tatsächliche Wohnfläche mehr als 10 % kleiner ist, als die angegebene, handelt es sich um einen Mangel der Mietsache. Auch der Zusatz „ca.“ ändert daran nichts. Der Mangel berechtigt den Mieter zur Mietminderung. Dies wurde bereits vor längerer Zeit entschieden (BGH-Urteil vom 24.03.2004 VIII ZR 295/03).

Nicht ganz klar war das Vorgehen bei einer Mieterhöhung, bei der die Größe der Wohnung grundsätzlich zu beachten ist. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass bei einer Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB), die (falsch) vereinbarte Wohnfläche keine Rolle spielt. Vielmehr ist nur die tatsächliche Fläche der Wohnung maßgeblich und beim m²-Preis relevant (BGH-Hinweisbeschluss vom 22.06.2021 VIII ZR 26/20).

Rechtsanwältin Claudia Bronner, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Freiburg

Homeoffice-Pauschale wegen Corona-Krise

Ein Arbeitnehmer kann für jeden Tag, an dem er seine berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausübt, eine Pauschale von 5,00 €, max. 600,00 € pro Jahr als Werbungskosten geltend machen.

Er benötigt dafür kein Arbeitszimmer. Die Homeoffice-Pauschale schließt allerdings Fahrtkosten zur Arbeitsstelle oder Reisekosten an diesen Tagen aus. Hat der Arbeitnehmer z. B. vormittags im Betrieb und nachmittags im Homeoffice gearbeitet, fällt die Pauschale nicht an, höchstens die Fahrtkosten.

Die Kosten einer Zeitfahrkarte für den ÖPNV können indessen vollständig geltend gemacht werden, auch wenn der Arbeitnehmer an den Homeoffice-Tagen nicht gefahren ist. (FinMin Thüringen, Erl. vom 17.02.2021, DStR 2021, 992).

Rechtsanwalt Andreas Schnitzler, Fachanwalt für Steuerrecht

E-Scooter fahren unter Alkoholeinfluss

Das Fahren mit einem E-Scooter (Elektroroller) wird – gerade bei jungen Leuten – immer beliebter. Unabhängig von der Verletzungsgefahr ist aber auf Folgendes besonders hinzuweisen:

Bei dem E-Scooter handelt es sich nach derzeitig herrschender Auffassung der Rechtsprechung um ein Elektrokleinstfahrzeug, welches einem Kraftfahrzeug gleichzustellen ist. Die Fahrt mit einem E-Scooter unter Alkoholeinfluss kann somit weitreichende Folgen haben. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille liegt somit unwiderlegbar eine Trunkenheitsfahrt vor mit der Folge, dass in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen wird. Unter Umständen muss der Betroffene dann auch noch eine erfolgreiche medizinisch-psychologische Untersuchung vorlegen, um die Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist wiederzuerhalten.

Bei geringeren Alkoholkonzentrationen liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, diese zieht ein Fahrtverbot nach sich.

Von einer E-Scooter-Fahrt unter Alkoholeinfluss kann somit nur dringend abgeraten werden. Zumal gerade in diesen Fällen die Verletzungsgefahr wesentlich erhöht ist.

Die derzeitige Rechtsprechung ist durchaus kritisch zu sehen. Es gibt gute Gründe, zwischen einer Autofahrt und Alkoholeinfluss und einer Fahrt mit einem E-Scooter zu unterscheiden. Die weitaus geringere Fremdgefährdung bei einer E-Scooter-Fahrt müsste deshalb auch zu einer anderen Rechtsfolge führen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

Rechtsanwalt Dr. Gernot Müller-Dalhoff, Fachanwalt für Verkehrsrecht

Nachschieben von Kündigungsgründen

Wer ein Arbeitsverhältnis durch außerordentlich fristlose Kündigung beenden will, muss die Kündigung zwei Wochen nach Kenntnis von den maßgeblichen Gründen erklären, § 626 Abs. 2 BGB. Wie verhält es sich aber mit weiteren Gründen, die im Zeitpunkt der Kündigung – vom Arbeitgeber noch unbekannt – bereits vorlagen? Darf der Arbeitgeber diese Kündigungsgründe im Prozess „nachschieben“? Das BAG hatte einen solchen Fall nun zu entscheiden und die Möglichkeit des Nachschiebens von Kündigungsgründen im laufenden Kündigungsschutzprozess bestätigt:

„Der Arbeitgeber darf […] auch darauf hoffen, es werde sich noch rechtzeitig im Verlauf des Rechtsstreits ein wichtiger Grund für die außerordentliche Kündigung „offenbaren“, der im Zeitpunkt ihres Zugangs – von ihm noch unerkannt – bereits vorlag.“ BAG Beschluss vom 12.1.2021, 2 AZN 724/20.

Anwalt Müller-Benz, hilft ihnen als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Freiburg auch bei Fragen der Beendigung von Arbeitsverhältnissesn weiter.

Darf ein Patient, der einem Arzt oder Krankenhaus einen Behandlungsfehler vorwirft, zur Vorbereitung seiner Klage einen medizinischen Sachverständigen hinzuziehen? Darf er während des Arzthaftungsprozesses sich eines privaten Sachverständigen bedienen?

Mit diesen Fragen hat sich das OLG München (Beschluss vom 15.10.2020 – 11 W 1457/20, ZMGR 2021, 23) im Rahmen der sog. Kostenerstattung beschäftigt. Der Patient kann, wenn er im Rechtsstreit gewonnen hat, die Kosten seines von ihm privat hinzugezogenen Sachverständigen erstattet verlangen.

In zwei Fällen:

a) Wenn die klagende Partei ohne das von ihr vorgerichtlich eingeholte Privatgutachten zu einem sachgerechten Vortrag nicht in der Lage ist.

b) Die Kosten eines während des Rechtsstreits eingeholten Privatgutachtens sind unter anderem dann erstattungsfähig, wenn der klagenden Partei eine eigene Sachkunde für ein klares Urteil aus tatsächlicher Hinsicht nicht ausreicht. Dagegen kann der klagende Patient im Rahmen der Kostenerstattung nicht eine ständige Prozessbegleitung durch einen von ihm beauftragten Sachverständigen ersetzt verlangen.

– Dr. Burkhardt –
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Medizinrecht