Fortbildungen

Zur Erhaltung und Entwicklung der zur Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse ist Fortbildung unerlässlich. Die Anwälte haben im vergangenem Jahr die folgenden Fortbildungsveranstaltungen besucht:

Die Kfz-Werkstatt und der Regress der Versicherer

Beweisführung ohne Beweis zu führen

Alkohol im gesamten Verkehrsrecht

Schutz des Gewerberaummieters u.a

Schönheitsreparaturen und Schadensersatz bei Rückgabe der Mietsache in Beratungspraxis und Prozess