Fortbildungen

Zur Erhaltung und Entwicklung der zur Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse ist Fortbildung unerlässlich. Die Anwälte haben im vergangenem Jahr die folgenden Fortbildungsveranstaltungen besucht:

Neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Obergerichte in Erbsachen

Karussellgeschäfte im Visier der Europäischen Staatsanwaltschaft

Schenkungssteuerliche Implikationen im Verhältnis von Gesellschaften und ihren Gesellschaftern

Anwaltliche Vertretung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

Rechtsfragen des Bereitschaftsdienstes