Fortbildungen

Zur Erhaltung und Entwicklung der zur Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse ist Fortbildung unerlässlich. Die Anwälte haben im vergangenem Jahr die folgenden Fortbildungsveranstaltungen besucht:

Schönheitsreparaturen und Schadensersatz bei Rückgabe der Mietsache in Beratungspraxis und Prozess

Besondere ProbLemsteLLungen in der Arzthaftung

Gesellschaftervereinbarungen

Neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Obergerichte in Erbsachen

Karussellgeschäfte im Visier der Europäischen Staatsanwaltschaft