Fortbildungen

Zur Erhaltung und Entwicklung der zur Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse ist Fortbildung unerlässlich. Die Anwälte haben im vergangenem Jahr die folgenden Fortbildungsveranstaltungen besucht:

Selbstanzeige, Kryptowährungen und Beraterrisiken

Bauliche Veränderungen gemäß § 20 WEG

„Rund um den Autokauf“ – Relevante Entscheidungen im Überblick

Testamentsauslegung – von einfach bis komplex

Mietrechtrichtlicher Rechtsprechungsüberblick BGH