3. November 2026

Steuerbescheide im Erbrecht überprüfen!

Ein Mandant hat als Erbe Feststellungsbescheide zum Zwecke der Erbschaftsteuer erhalten und bittet uns, diese zu überprüfen. Bei Erbschaften oder Vermächtnissen von Immobilien zwei verschiedene Finanzämter zuständig: Der steuerliche Immobilienwert wird vom Liegenschaftsfinanzamt verbindlich festgestellt. Diesen Wert übernimmt dann das Erbschaftsteuerfinanzamt in den Erbschaftsteuerbescheid, in dem dann noch u. a. Freibeträge und der konkrete Steuersatz für die festgesetzte Erbschaftsteuer berücksichtigt werden. Wichtig ist, dass mit dem Einspruch verhindert wird, dass insbesondere der Feststellungsbescheid bestandskräftig wird, weil ansonsten keine Korrekturmöglichketen für den Wert mehr bestehen.

Bei der Anwendung des Sachwertverfahrens für ein Einfamilienhaus und des Ertragswertverfahrens für ein Mehrfamilienhaus waren dem Finanzamt Fehler unterlaufen. Die Folge war, dass der steuerliche Wert des Einfamilienhauses aufgrund der Besonderheiten des Falls mehr als halbiert werden konnte, der Wert des Mehrfamilienhauses immerhin um ca. 40.000 €. Steuerersparnis im konkreten Fall: ca. 150.000 €.

Hinweis: Dies gilt nicht nur in Erbfällen, sondern auch bei Schenkungen zu Lebzeiten.

RA Andreas Schnitzler, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Erbrech