3. April 2019

RA Christian Unkelbach zugleich als Steuerberater zugelassen

Unserem Selbstverständnis zur regelmäßigen Fortbildung, Spezialisierung und dem Erwerb von zusätzlichen beruflichen Qualifikationen entsprechend freuen wir uns einen weiteren Nachweis hierfür bekannt geben zu dürfen.

Unser neuer Kollege, Rechtsanwalt Christian Unkelbach, hat seine besonderen Kenntnisse im Steuerrecht durch Ablegung des Steuerberaterexamens nachgewiesen und ist ab sofort berechtigt, zusätzlich den Titel „Steuerberater“ zu führen. Damit gewinnt die Sozietät weiter an Kompetenz im Bereich des Steuerrechts.

Prüfungsgebiete der Steuerberaterprüfung sind gemäß § 37 Steuerberatungsgesetz:


1. Steuerliches Verfahrensrecht, Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht,

2. Steuern vom Einkommen und Ertrag,

3. Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer,

4. Verbrauch- und Verkehrsteuern, Grundzüge des Zollrechts,

5. Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Union,

6. Betriebswirtschaft und Rechnungswesen,

7. Volkswirtschaft,

8. Berufsrecht.

Den Nachweis in Form der Bestellungsurkunde der Steuerberaterkammer Südbaden finden Sie hier.