11. Juni 2021

E-Scooter fahren unter Alkoholeinfluss

Das Fahren mit einem E-Scooter (Elektroroller) wird – gerade bei jungen Leuten – immer beliebter. Unabhängig von der Verletzungsgefahr ist aber auf Folgendes besonders hinzuweisen:

Bei dem E-Scooter handelt es sich nach derzeitig herrschender Auffassung der Rechtsprechung um ein Elektrokleinstfahrzeug, welches einem Kraftfahrzeug gleichzustellen ist. Die Fahrt mit einem E-Scooter unter Alkoholeinfluss kann somit weitreichende Folgen haben. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille liegt somit unwiderlegbar eine Trunkenheitsfahrt vor mit der Folge, dass in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen wird. Unter Umständen muss der Betroffene dann auch noch eine erfolgreiche medizinisch-psychologische Untersuchung vorlegen, um die Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist wiederzuerhalten.

Bei geringeren Alkoholkonzentrationen liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, diese zieht ein Fahrtverbot nach sich.

Von einer E-Scooter-Fahrt unter Alkoholeinfluss kann somit nur dringend abgeraten werden. Zumal gerade in diesen Fällen die Verletzungsgefahr wesentlich erhöht ist.

Die derzeitige Rechtsprechung ist durchaus kritisch zu sehen. Es gibt gute Gründe, zwischen einer Autofahrt und Alkoholeinfluss und einer Fahrt mit einem E-Scooter zu unterscheiden. Die weitaus geringere Fremdgefährdung bei einer E-Scooter-Fahrt müsste deshalb auch zu einer anderen Rechtsfolge führen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

Rechtsanwalt Dr. Gernot Müller-Dalhoff, Fachanwalt für Verkehrsrecht