26. Juli 2021

Homeoffice-Pauschale wegen Corona-Krise

Ein Arbeitnehmer kann für jeden Tag, an dem er seine berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausübt, eine Pauschale von 5,00 €, max. 600,00 € pro Jahr als Werbungskosten geltend machen.

Er benötigt dafür kein Arbeitszimmer. Die Homeoffice-Pauschale schließt allerdings Fahrtkosten zur Arbeitsstelle oder Reisekosten an diesen Tagen aus. Hat der Arbeitnehmer z. B. vormittags im Betrieb und nachmittags im Homeoffice gearbeitet, fällt die Pauschale nicht an, höchstens die Fahrtkosten.

Die Kosten einer Zeitfahrkarte für den ÖPNV können indessen vollständig geltend gemacht werden, auch wenn der Arbeitnehmer an den Homeoffice-Tagen nicht gefahren ist. (FinMin Thüringen, Erl. vom 17.02.2021, DStR 2021, 992).

Rechtsanwalt Andreas Schnitzler, Fachanwalt für Steuerrecht