Scheidungsanwalt in Freiburg
Scheidungsanwalt Freiburg – Aus langer Erfahrung wissen wir, dass eine frühe Rechtsberatung im Falle einer Scheidung Ihnen sehr zugute kommen kann. Dies betrifft einvernehmliche als auch streitige Scheidungen. Wir helfen Ihnen bei Fragen zum Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht und vielen weiteren Themen im Zusammenhang mit einer Scheidung. Als Scheidungsanwälte in Freiburg beraten wir Sie kompetent, persönlich und zielorientiert, sowohl außergerichtlich als auch im Scheidungsverfahren selbst. Zunächst erörtern wir mit Ihnen die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten einer Scheidungsvereinbarung und bieten Ihnen für eine stressfreie Scheidung eine Rechtsmediation in Freiburg an.
- Interessensvertretung bei einer Scheidung
- Ablauf einer Scheidung
- Scheidungsformen
- Kosten einer Scheidung
- Zugewinn & Zugewinnausgleich
- Scheidungsanwalt Freiburg – Kontakt
Interessensvertretung bei einer Scheidung
Probleme im Scheidungsrecht sind oft nicht nur unangenehm für alle Beteiligten, sondern berühren auch eine Reihe weiterer individueller Bedürfnisse, die viele Themen des Familienrechts und anderer Rechtsgebiete tangieren. Dies betrifft sowohl das Vermögen, gemeinsame Immobilien als auch gemeinsame Kinder und dadurch Fragen des Sorgerechts, des Zugewinnausgleichs oder des Erbrechts. Alle relevanten Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Scheidungsverfahren sollten daher in einer ruhigen und angenehmen Atmosphäre und ohne Zeitdruck besprochen werden können.
Kontaktieren Sie die Faller & Abraham Scheidungsanwälte in Freiburg und erhalten umfassende Rechtsberatung in allen Fragen, die bei einer Eheauflösung auftreten können. Eine Terminvereinbarung ist jederzeit und unverbindlich möglich.
Ablauf einer Scheidung
- Kontaktaufnahme – Nehmen Sie unverbindlich Kontakt telefonisch oder per Mail mit einem Scheidungsanwalt in Freiburg auf
- Erstberatung – In einer Erstberatung werden die wichtigsten rechtlichen Fragen, mögliche Kosten einer Scheidung und weitere Themen besprochen
- Sachverhaltsklärung – Insbesondere müssen Eheverhältnisse, Vermögensverhältnisse und relevante Dokumente und Verträge geprüft werden
- Strategieentwicklung – Prüfung einer einvernehmlichen, unstreitigen Scheidung und Ziele des Scheidungsverfahrens
- Scheidungsverfahren – Wir vertreten Sie anwaltlich bei der Stellung eines Scheidungsantrags und stehen bei streitigen Scheidungen bis zum Scheidungsbeschluss an Ihrer Seite
Scheidungsformen
Neben der streitigen Scheidung und der einvernehmlichen Scheidung gibt es Sonderformen der Scheidung. Insbesondere bei einer Unternehmerscheidung, wenn also betriebliche Vermögen bei einer Scheidung eine Rolle spielen, ist Spezialwissen des Scheidungsanwalts besonders wichtig. Die Faller & Abraham Scheidungsanwälte in Freiburg beraten und betreuen Sie bei jeder Art der Scheidung, insbesondere solche mit wirtschaftlichem Hintergrund.
Kosten einer Scheidung
Auch bei einer Betreuung durch einen spezialisierten Scheidungsanwalt muss ein Scheidungsverfahren nicht zwangsläufig mit hohen Kosten verbunden sein. In einem persönlichen Termin oder telefonisch besprechen wir mit Ihnen vorab die möglichen Kosten Ihrer Scheidung. Während des gesamten Verfahrens behalten Sie so einen vollständigen Überblick über die anfallenden Anwalts- und Gerichtsgebühren und möglichen zusätzlichen Kosten einer Scheidung.
Zugewinn & Zugewinnausgleich
Zugewinn ist ein Begriff, der den Vermögenszuwachs während der Ehe beschreibt und bei Beendigung der Ehe für den gegenseitigen Zugewinnausgleich zu berechnen ist.
Beendigungsgründe sind beispielsweise der Tod eines Ehepartners, die Scheidung der Ehe oder der Antrag auf vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft. Wenn die Zugewinngemeinschaft endet, wird der Zugewinn, den die Ehepartner in der Ehe erzielen, ausgeglichen. Er beruht auf die Erwägung, dass jeder Ehegatte an dem teilhaben soll, was sie gemeinsam in arbeitsteiliger Zusammenarbeit erworben haben. Für die Berechnung des Zugewinns unterscheidet man zwischen Anfangsvermögen und Endvermögen. Beim Vermögensbegriff geht das BGB jeweils vom Reinvermögen aus, so dass vom Bruttovermögen die Schulden abzuziehen sind. Anfangsvermögen ist das zu Ehebeginn von einem Ehepartner in die Ehe eingebrachte und ihm gehörende Reinvermögen, Endvermögen das zum Beendigungszeitpunkt bestehende Reinvermögen.
Bei Fragen zu Zugewinn und Zugewinnausgleich in Freiburg rufen Sie uns ganz unverbindlich an.
Scheidungsanwalt Freiburg – Kontakt
Wir helfen Ihnen als Scheidungsanwalt in Freiburg professionell weiter und stehen Ihnen zu allen Themen des Ehe- und Scheidungsrechts zur Seite. Wir beantworten Ihre offenen Fragen und beraten Sie professionell!
Schnelle Ersteinschätzung? Kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich an!
Dr. Patrick Schuler – Fachanwalt für Familienrecht und Scheidungsanwalt in Freiburg
Sekretariat: Rachel Young
Telefon: (0761) 70780-0