1. Februar 2018

Zur Übernahme der Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens in Arzthaftungssachen durch den Rechtschutzversicherer

In Arzthaftungsangelegenheiten ist regelmäßig ein medizinisches Gutachten erforderlich, um beurteilen zu können, ob dem Arzt ein Behandlungsfehler unterlaufen ist.

Ein solches Gutachten kann beispielsweise im Rahmen eines sogenannten selbständigen Beweisverfahrens durch ein Gericht eingeholt werden. Die damit verbundenen Kosten haben Rechtschutzversicherer nach einer aktuellen Entscheidung des OLG München (Urteil vom 30.06.2017 – 25 U 4236/16) selbst dann zu übernehmen, wenn der Arzt zuvor zu erkennen gegeben hat, auch bei Bestätigung eines Behandlungsfehlers hierfür nicht einstehen zu wollen. Es genüge bereits die Möglichkeit, dass der Patient aufgrund der Ergebnisse des Gutachtens von einer weiteren Verfolgung etwaiger Ansprüche absieht.

Die Entscheidung stärkt die Position geschädigter Patienten, weil die gutachterliche Prüfung häufig erhebliche Kosten verursacht, vor denen Betroffene nicht selten zurückschrecken.

Rechtsanwalt Lutz Weiser, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht