14. Februar 2024

Wie ist der Wert meiner Immobilie im Falle der Schenkung oder Erbschaft?

Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen (auch Teileigentum) werden nach dem Vergleichswertverfahren bewertet. Wenn in der Gemeinde/Stadt der Gutachterausschuss solche Vergleichswerte ermittelt hat, geht das Finanzamt von der Richtigkeit aus.

Mehrfamilienhäuser, Geschäftsgrundstücke oder gemischt genutzte Grundstücke werden nach dem Ertragswertverfahren bewertet.

Anders als beim Vergleichswertverfahren werden Bodenwert und Ertragswert addiert und verschiedenen weiteren Berechnungsfaktoren unterworfen.

Nur im Ausnahmefall kommt das Sachwertverfahren zur Anwendung.

Die Vereinbarung von Nießbrauch oder Wohnrecht für den Übergeber im Fall der Schenkung reduziert den Wert wiederum.

Die Berechnungen sind schwierig und selten völlig eindeutig. Bei Schenkungsverträgen oder Testamenten/Erbverträgen ist eine vorherige, genaue Planung und vorsichtige Berechnung erforderlich, damit Freibeträge genutzt und Schenkung-/Erbschaftsteuer vermieden oder minimiert werden kann. Nachträglich können die Werte nur noch durch Sachverständigengutachten überprüft und eventuell korrigiert werden.

RA Andreas Schnitzler, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Erbrecht