8. September 2020

Vermittlungsportal für Privatunterkünfte muss Kontrolldaten an die Steuerfahndung herausgeben

Die Servicestelle Steueraufsicht Hamburg, eine Sondereinheit der Steuerfahndung, hat für die deutsche Steuerverwaltung in einem mehrere Jahre andauernden Verfahren erreicht, dass Daten von Vermietern zu steuerlichen Kontrollzwecken übermittelt werden.

Die Internetplattform wurde demnach verpflichtet, die geforderten steuerlich relevanten Daten für zahlreiche deutsche Vermieter, die ihren Wohnraum über diese Internetplattform vermietet haben, an die deutsche Steuerverwaltung herauszugeben.

Diese Daten werden nun von der Steuerfahndung Hamburg ausgewertet. In Einzelfällen ist sogar denkbar, nicht erklärte Vermietungseinkünfte bis zu zehn Jahre in die Vergangenheit zu besteuern. Soweit Vermieter außerhalb von Hamburg betroffen sind, werden die Daten kurzfristig den zuständigen Ländern zur weiteren Überprüfung übermittelt.

Es ist zu befürchten, dass die Auswertung zu vielfachen Steuerstrafverfahren führt. Sofern Sie Ihre Vermietungseinkünfte bisher nicht ordnungsgemäß erklärt haben, beraten wir Sie gerne; sowohl im Steuerverfahren, als auch in einem möglichen Steuerstrafverfahren. Im Einzelfall ist prüfen, ob ggfs. eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich ist.

Christian Unkelbach Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht