10. Juni 2020

Regulierung der Maklerkosten

Am 05.06.2020 hat der Bundesrat das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ beschlossen. Es soll sechs Monate nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Ziel des Gesetzes ist eine bundesweit einheitliche und verbindliche Regelung, die Käufer vor der faktischen Zwangslage schützen soll, die häufig bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser besteht. Konkret soll verhindert werden, dass die vom Verkäufer verursachten und in seinem Interesse angefallenen Maklerkosten im Kaufvertrag vollständig oder zu einem überwiegenden Anteil dem Käufer aufgebürdet werden können.

Hierzu wird das Bürgerliche Gesetzbuch in den §§ 656a bis 656d um die folgenden Regelungen ergänzt:

  • Maklerverträge über Einfamilienhäuser oder Wohnungen bedürfen künftig der Textform.
  • Wird der Makler von beiden Parteien des Kaufvertrages beauftragt, so muss er seine Provision von beiden Parteien in derselben Höhe, d.h. hälftig, erheben.
  • Vereinbart der Makler mit einer Partei für diese unentgeltlich tätig zu werden, so kann er auch von der anderen Partei kein Maklerlohn verlangen. Auch ein nachträglicher Erlass wirkt zugunsten der anderen Partei. Vertragliche Abweichungen hiervon sind unwirksam.
  • Sofern der Makler nur von einer Partei beauftragt wurde, können die Kosten höchstens zu 50% auf die andere Partei vertraglich übergewälzt werden (sog. Halbteilungsprinzip). Fälligkeit tritt erst ein, wenn die den Makler beauftragende Partei der anderen Partei einen Zahlungsnachweis vorgelegt hat. Vertragliche Abweichende Vereinbarungen sind unwirksam.

Es wird davon ausgegangen, dass die Neuregelung zu jährlichen Mindereinnahmen der Makler von insgesamt 75 Millionen Euro führt.

Haben Sie Fragen zur Umsetzung dieser Neuregelung bei der Gestaltung von Maklerverträgen oder sonstige Fragen zum Maklerrecht in Freiburg, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Christian Unkelbach Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht