21. Juni 2014

Geändertes Widerrufsrecht zum 13.06.2014

Im stetig wachsenden Markt des Internet-Versandhandels gibt es ab dem 13.06.2014 Neuregelungen bezüglich des Widerrufsrechts im Fernabsatz. U.a. wurde neu geregelt:

Die Frist für den Widerruf beträgt nun einheitlich 14 Tage, unabhängig von der Frage wann über das Widerrufsrecht belehrt worden ist.

Ein Widerruf durch bloße Rücksendung der Ware ist nicht mehr möglich. Es bedarf vielmehr einer ausdrücklichen Erklärung. Den Zugang seiner Widerrufserklärung an den Versender hat der Empfänger zu beweisen.

Die Kosten für die Rücksendung trägt künftig der Empfänger, unabhängig davon, ob der Warenwert über oder unter 40,00 EUR liegt.

Daneben gibt es neue Ausschlussgründe (Hygieneartikel etc.) und weitere Änderungen.

Inwieweit einzelne Internethändler die möglichen, aber nicht zwingenden Neuregelungen durch Übernahme in ihre AGB umsetzen, bleibt abzuwarten und im Einzelfall zu prüfen. Bei Fragen kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt für Internetrecht und Onlinerecht in Freiburg

Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung