29. Oktober 2014

Bearbeitungsgebühren in Verbraucherkreditverträgen > Es eilt!

Der BGH hatte bereits mit zwei Urteilen vom 13.05.2014 (Az: XI ZR 405/12; XI ZR 170/13) bestätigt, dass die von Banken im Rahmen von Verbraucherkrediten verlangten Bearbeitungsgebühren regelmäßig zu Unrecht erhoben wurden. Die Bank, so der BGH, habe ihr Geld über Zinsen, nicht aber über weitere Gebühren zu verdienen.

Unklar war bisher, wie weit zurückreichend Kunden die von ihnen bezahlten Bearbeitungsgebühren zurückfordern konnten, ohne fürchten zu müssen, die Bank berufe sich erfolgreich auf eine Verjährung. Dies wurde nun mit den zwei neueren Entscheidungen des BGH vom 28.10.2014, (Az.: XI ZR 348/13; XI ZR 17/14) zu Gunsten der Verbraucher entschieden. Bearbeitungsgebühren, die vor dem 31.12.2011 bezahlt wurden können ggf. noch, aber eben nur noch, bis zum Jahresende 2014 mit verjährungsunterbrechenden Maßnahmen geltend gemacht werden. Wegen einer weiteren 10-jährigen Verjährungsfrist sind die vor dem 30.11.2004 bezahlten Kreditgebühren sogar schon bis zum 30.11.2014 geltend zu machen. Alle Gebühren, die  – Stand heute – vor dem 29.10.2004 bezahlt wurden können wegen der zu erwartenden Einrede der Verjährung hingegen nicht mehr erfolgreich geltend gemacht werden.

Sofern sie zu Unrecht bezahlte Kreditgebühren von Ihrer Bank zurückfordern wollen, unterstützen wir Sie gerne dabei. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.