8. April 2021

Darf ein Patient, der einem Arzt oder Krankenhaus einen Behandlungsfehler vorwirft, zur Vorbereitung seiner Klage einen medizinischen Sachverständigen hinzuziehen? Darf er während des Arzthaftungsprozesses sich eines privaten Sachverständigen bedienen?

Mit diesen Fragen hat sich das OLG München (Beschluss vom 15.10.2020 – 11 W 1457/20, ZMGR 2021, 23) im Rahmen der sog. Kostenerstattung beschäftigt. Der Patient kann, wenn er im Rechtsstreit gewonnen hat, die Kosten seines von ihm privat hinzugezogenen Sachverständigen erstattet verlangen.

In zwei Fällen:

a) Wenn die klagende Partei ohne das von ihr vorgerichtlich eingeholte Privatgutachten zu einem sachgerechten Vortrag nicht in der Lage ist.

b) Die Kosten eines während des Rechtsstreits eingeholten Privatgutachtens sind unter anderem dann erstattungsfähig, wenn der klagenden Partei eine eigene Sachkunde für ein klares Urteil aus tatsächlicher Hinsicht nicht ausreicht. Dagegen kann der klagende Patient im Rahmen der Kostenerstattung nicht eine ständige Prozessbegleitung durch einen von ihm beauftragten Sachverständigen ersetzt verlangen.

– Dr. Burkhardt –
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Medizinrecht