Rechtsanwalt für Strafrecht in Freiburg

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Strafrecht – Das müssen Sie wissen

Das Strafrecht ist Teil des öffentlichen Rechts und sieht für rechtswidrig begangene Taten teilweise drastische Bestrafungen vor, die bis hin zu einer Freiheitsstrafe reichen können. In Fällen, in denen keine Schuld nachgewiesen wird, kann das Gericht statt einer Strafe eine Maßregel aussprechen.

Generell dient das Strafrecht dem Schutz der Rechtsgüter von einzelnen Personen sowie dem Schutz der Allgemeinheit. Das deutsche Strafrecht ist in zwei Teile unterteilt: das Materielle Strafrecht und das Formelle Strafrecht.

Materielles Strafrecht

Mit Hilfe des materiellen Strafrechts (auch sachliches Recht genannt) werden Straftaten sowie die damit verbundenen rechtlichen Folgen erörtert. Auf Grundlage des materiellen Strafrechts werden strafbare Handlungen definiert, um zu bestimmen, wann oder wie eine Person eine Straftat begeht. Es bestimmt also darüber, was eine Person im Rechtsstaat alles tun darf und was nicht. Die wichtigsten Gesetzgebungen, die als Grundlage des Strafrechts dienen, sind das BGB, HGB und vor allem das StGB. Durch sie wird geregelt, wie Rechte mit spezifischen Inhalten geschaffen, übertragen oder sogar abgeändert werden.

Formelles Strafrecht

Das formelle Recht (auch Prozessrecht genannt) wird zur Durchführung des materiellen Rechts angewandt und ist somit eine Folgeerscheinung des materiellen Rechts. Es ist das Mittel, mit dem die anhand des materiellen Strafrechts festgelegten Strafen in die Tat umgesetzt und vollzogen werden und. Das materielle und das formelle Strafrecht sind also zwei Seiten der gleichen Medaille, da das eine ohne das andere wirkungs- beziehungsweise sinnlos wäre und sie nur im Zusammenspiel eine wirkungsvolle Rechtsprechung ermöglichen

Strafgesetzbuch

Das Strafgesetzbuch (auch StGB) bildet in Deutschland den Kerninhalt des materiellen Strafrechts, wobei die Verfahren bezüglich der Vollziehung des StGB im Gesetzbuch der Strafprozessordnung vorzufinden sind. Das StGB besteht aus zwei Teilen, dem ”Allgemeinen Teil” und dem ”Besonderen Teil”.

Allgemeiner Teil

Die im Allgemeinen Teil definierten Grundregelungen gelten für jegliche deutschen Straftatbestände und bestimmen das Strafmaß sowie die zu erfüllenden Voraussetzungen, damit von einem strafbaren Delikt die Rede sein kann. So kann es beispielsweise als Straftat gewertet werden, wenn man die Ausführung einer Straftat nur versucht, fahrlässig handelt, Hilfeleistung unterlässt, zu einer Straftat anstiftet oder Beihilfe zu einer Straftat leistet. Genauso kann eine Straftat vorliegen, die jedoch gleichzeitig rechtlich geschützt ist, wie zum Beispiel bei einem Fall von Notwehr. sind und wie hoch die jeweilige Strafe gesetzt ist. Im Allgemeine Teil wird also festgelegt, ob es beispielsweise zu einer Freiheits- oder Geldstrafe beziehungsweise zu einer Bewährung oder Verjährung von Straftaten kommt.

Besonderer Teil

Im Besonderen Teil des StGB finden sich unter anderem die Straftatbestände für Mord, Totschlag, Diebstahl, Schutz und Sicherheit im Straßenverkehr, Beleidigung und Körperverletzung. Der Sinn des Strafrechts ergibt sich aus dem Versuch sowohl jegliche Rechtsgüter und jegliches Eigentum, als auch den Schutz des Lebens und der Unversehrtheit der Bürger zu gewährleisten.

Nebenstrafrecht

Obwohl das materielle Strafrecht im Strafgesetzbuch definiert ist, sind im Nebenstrafrecht noch vielerlei weitere Gesetze aufgeführt, die das Strafrecht sowohl erweitern als auch genauer definieren. Zu den im Nebenstrafrecht enthaltenen Gesetzen zählen unter anderem: Tierschutzgesetz, Zivildienstgesetz, Straßenverkehrsgesetz, Parteiengesetz, Betäubungsmittelgesetz, Arzneimittelgesetz, Patentgesetz, Waffengesetz, Urheberrechtsgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Asylgesetz, Bundesdatenschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, um nur einige zu nennen.

Rechtsanwalt Strafrecht Freiburg – Kontakt

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