14. November 2025

Das BAG stärkt den „Paarvergleich“ bei Entgeltdiskriminierung – Median-Vergleiche sind passé

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 23. Oktober 2025 (Az. 8 AZR 300/24) die Beweislastverteilung bei der Entgeltgleichheit gestärkt. Bisher liegt hierzu allerdings nur die Pressemitteilung vor.

Für die Vermutung einer Benachteiligung wegen des Geschlechts reicht der sogenannte Paarvergleich aus. Weist eine klagende Arbeitnehmerin nach, dass ein einziger männlicher Kollege für gleiche oder gleichwertige Arbeit ein höheres Entgelt erhält, wird die Diskriminierung nach § 22 AGG vermutet.

Das BAG stellte klar, dass diese Vermutung nicht von einer „überwiegenden Wahrscheinlichkeit“ oder dem Vergleich mit dem Medianentgelt abhängt. Solche Einschränkungen seien unzulässig, da sie dem Unionsrecht widersprechen.

Diese Vermutung der Diskriminierung muss der Arbeitgeber widerlegen, indem er objektive, geschlechtsunabhängige Gründe für die Entgeltdifferenz nachweist.

Rechtsanwalt Müller-Benz, hilft ihnen als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Freiburg bei Fragen rund das Arbeitsrecht weiter.