29. Dezember 2017

Die „neue“ gleichgeschlechtliche Ehe

Seit dem 1.10.2017 gibt es in Deutschland die gleichgeschlechtliche Ehe, also die Möglichkeit gleichgeschlechtlicher Paare, die Ehe miteinander einzugehen. Vor diesem Datum eingegangene Lebenspartnerschaften bestehen fort, können aber in eine Ehe umgewandelt werden. Zu den damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen und Möglichkeiten (Ehenamen, Adoptionsrecht, Abstammungsrecht) beraten wir Sie gerne.

 

Rechtsanwalt Dr. Patrick Schuler, Fachanwalt für Familienrecht in Freiburg